Am 1. Januar tritt das Gesetz zur Errichtung der ZGF in Kraft. In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass das verfassungsrechtlich verankerte Gleichstellungsgebot (Grundgesetz Art. 3) nicht ausreichend umgesetzt würde. Ein Jahr später bezieht die Behörde unter der Leitung der ersten Landesfrauenbeauftragten, Ursel Kerstein, ihre erste Dienststelle in der Schmidtstraße im Bremer Viertel.
Bild: Herbert Abel. Ursula Kerstein an ihrem Arbeitsplatz, 1983